REPARATUR VON PALETTEN
Als zugelassener Reparaturbetrieb mit der Lizenz-Nr. D797 verfügt unser Partner “Jimmis-Palettenhandel” über die erforderlichen Kompetenzen, um Ihre defekten EUR-Paletten nach UIC 435-4 Kriterien fachgerecht zu rekonditionieren. Wenn Euro-Paletten einen oder mehrere der folgenden Schäden aufweisen, sind die Paletten nicht tauschfähig und müssen nach den Bestimmungen des UIC Merkblattes 435-4 instand gesetzt werden.
Als Defekt gilt:
- Ein Boden- oder Deckrandbrett ist so abgesplittert, daß mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.
- Die Markierung EUR rechts sowie die Zeichen einer Bahn links fehlen.
- Ein Brett fehlt.
- Ein Klotz fehlt oder ist so gespalten, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.
- Ein Brett ist quer oder schräg gebrochen.
- Mehr als zwei Boden- oder Deckrandbretter sind so abgesplittert, daß mehr als ein Nagel- oder Schraubenschaft sichtbar ist.